Geprägte und gegossene Goldbarren
Für den Anlagemarkt gibt es Goldbarren in den beiden Varianten gegossen und geprägt. LBMA-zertifizierte Goldbarren weisen immer einen Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel auf und sind in verschiedenen Stückelungen erhältlich. Im Vergleich zu Goldmünzen sind Goldbarren günstiger in der Herstellung, da aufwändige Prägungen wie das des Münzbildes entfallen. Der Hauptunterschied zwischen beiden Barrenformen liegt in ihrer Herstellungsart und Größe:
- Kleinere Goldbarren bis etwa 100 g werden überwiegend geprägt, dabei wird das Gold aus einem dünnen Blech ausgestanzt und abschließend mit dem Herstellerlogo und Feingehaltsangaben und Gewicht geprägt
- Größere Goldbarren ab 100 g sind meist gegossen, das geschmolzenen Gold wird in eine Barrenform gegossen und dann geglättet, das verleiht ihm seine charakteristische, leicht unregelmäßige Oberfläche und Form
Barren wie 1 Unze, 50 g und 100 g sind je nach Hersteller sowohl geprägt als auch gegossen erhältlich.
Geprägte Barren sind oft mit Seriennummern und Zertifikaten versehen und kommen meist im original Blister, was die Echtheitsprüfung erleichtert und den Wiederverkaufswert erhöht.
Goldbarren Ankauf Düsseldorf und steuerliche Hinweise
Beim Verkauf von physischem Gold gilt die sogenannte Spekulationsfrist: Halten Sie Ihren Goldbarren länger als ein Jahr, ist der Gewinn aus dem Verkauf steuerfrei.
Verkaufen Sie jedoch Ihren Goldbarren oder Goldmünze innerhalb eines Jahres, kann der Gewinn steuerpflichtig sein. Dabei gilt die Freigrenze von 1.000 € pro Jahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte nach $ 23 EStG. Wird diese Freigrenze jedoch überschritten, ist der gesamte Gewinn mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz zu versteuern.
Goldbarren mit einem Feingehalt von mindestens 995/1.000 gelten als Anlagegold und sind beim Kauf mehrwertsteuerfrei. Wenn Sie weitere Frage zu steuerlichen Aspekten haben, sprechen Sie uns hierzu gerne an.