Das Erscheinen von Münzfälschungen kann fast auf den gleichen Zeitpunkt zurückdatiert werden, wie das Aufkommen der Münzprägung an sich.
Was mit dem Umschmelzen von Goldverschnitt umlaufender Zahlungsmittel begann, entwickelte sich mit dem Fortschritt der Technik zu einem ausgeklügelten Verfahren des Fälschens von Goldmünzen. Genau aus diesem Grund ist es so wichtig, dass wir jede Münze vor dem Goldmünzen Ankauf prüfen.
Ein häufig verwendetes Metall zur Herstellung unechter Münzen stellt heutzutage das Übergangsmetall Wolfram dar. Das weiß glänzende Schwermetall gleicht dem Gold hinsichtlich der Dichte. Dieser Umstand ermöglicht es den Fälschern, entweder den Kern oder einzelne Bereiche von Goldmünzen und Goldbarren durch das preiswertere Wolfram zu ersetzen.
Optische Abweichungen können in der Prägung der Münzen auftreten. Bei Goldbarren werden die Bohrungen, in denen Wolframstäbe eingelassen wurden, zum Teil mit Gold zu geschwemmt, wodurch Unregelmäßigkeiten in der Barrenoberfläche entstehen können.
Enthaltenes Wolfram lässt die Leitfähigkeit gefälschter Goldmünzen im Vergleich zu den echten stark abweichen.
Aus diesem Grund stellt die Überprüfung der Leitfähigkeit neben der des Gewichts, der Metallanalyse und der Abmessungen, einen wichtigen Indikator zur Aufdeckung möglicher Wolframkerne, aber auch anderer Fälschungsmethoden, dar.
Weitere Varianten der Münzimitation entstehen durch die Vergoldung anderer, günstigerer Metalle. Bei solchen Exemplaren weicht nicht nur die Leitfähigkeit ab, denn auch die Maße, oder das Gewicht stimmen nicht mit den Sollangaben der originalen Anlagemünzen überein.
Wir stehen Ihnen für alle Fragen zum Thema Ankauf von Goldmünzen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit telefonisch oder besuchen Sie uns in unserer Scheideanstalt in Essen. Bei uns ist keine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Starten Sie jetzt Ihren Goldmünzen Ankauf bei uns, dem zuverlässigen und fairen Edelmetallhändler aus Essen.
FAQ Goldmünzen Ankauf
Welche Goldmünzen kann ich beim Goldmünzen Ankauf verkaufen?
Grundsätzlich kaufen wir alle gängigen Goldmünzen an – unabhängig von Jahrgang, Nennwert oder Stückelung. Kommen Sie gerne mit Ihren Goldmünzen bei uns vorbei oder nutzen Sie unseren
Postankauf.
Was macht ein Goldmünzen Ankauf mit Goldmünzen?
Sofern die Goldmünzen in einer einwandfreien Qualität vorliegen, nehmen wir diese in unser Sortiment auf und können sie weiterverkaufen. Die Anlagemünzen handeln wir zum
aktuellen Goldankaufspreis. Somit erhalten Sie einen Ankaufspreis, der sich am tagesaktuellen Goldpreis orientiert. Beschädigte Münzen oder Umlaufmünze führen wir den
Recyclingprozess zurück und legen dem
Goldmünzen Ankauf den
Schmelzkurs zugrunde. Mit dem Einschmelzen des Rohstoffs und der Rückführung in den Materialkreislauf tragen wir einen wertvollen Beitrag zum Schutz der Goldvorkommen bei.
Kann ich Goldmünzen anonym verkaufen?
Leider nein. Wir sind nach § 143 Abgabenordnung dazu verpflichtet, alle Wareneingänge aufzuzeichnen und müssen für den Goldmünzen Ankauf Ihre Personaldokumente prüfen.
Entstehen zusätzliche Kosten beim Goldmünzen Ankauf?
Wir berechnen Ihnen keinerlei zusätzliche Analysekosten oder sonstige Kosten. Einzig beim Postankauf tragen Sie das Porto und den Versand.
Gibt es Unterschiede beim Goldmünzen Ankauf per Post oder vor Ort?
Nein. Wir kümmern uns in beiden Fällen zuverlässig um einen reibungslosen Goldmünzen Ankauf. Einzig erhalten Sie beim Goldmünzen Ankauf vor Ort direkt ein Ankaufsangebot und können sich die vereinbarte Summe auf Wunsch vor Ort in bar auszahlen lassen. Der Postankauf nimmt etwas mehr Zeit in Anspruch.
Wie viele Goldmünzen darf ich privat verkaufen?
Beachten Sie beim Goldmünzen Ankauf, dass der Verkauf von Goldmünzen bzw. der Gewinn erst nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei ist. Entscheiden Sie sich innerhalb der 12 Monaten nach Anschaffung für den Verkauf beim Goldmünzen Ankauf sind lediglich alle Gewinne bis 600 € im Jahr steuerfrei. Liegen Sie darüber, müssen Sie alle Gewinnen in voller Höhe versteuern. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an diese einjährige Spekulationsfrist zu halten.