12.10.22

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Das BMF streicht beim Handel von Nicht-EU-Silbermünzen die Differenzbesteuerung | Moroder Scheideanstalt Essen

Bereits zum 04.10. haben wir Sie über die Änderungen bei der Besteuerung von importierten Silbermünzen informiert. Das Bundesfinanzministerium hat mit sofortiger Wirkung das Wegfallen der Differenzbesteuerung für den Import von Silbermünzen aus dem Nicht-EU-Ausland erhoben.


Dies hat nun zur Folge, dass ab sofort alle Silbermünzen inkl. 19 % Mehrwertsteuer angeboten werden.

Neuregelung in der Differenzbesteuerung bei importierten Silbermünzen tritt sofort in Kraft


Das Bundesministerium der Finanzen erhöht ab sofort die Besteuerung von Silbermünzen aus Nicht-EU-Ländern.


Bislang erlaubte die Bundesregierung eine Differenzbesteuerung auf außerhalb der EU geprägte Silbermünzen. Für Silbermünzen wie American Eagle, Maple Leaf und Krügerrand Silber fielen für den Käufer keine zusätzlichen Steuern an. Die Differenzbesteuerung fiel nur bei der Händlermarge an, lediglich die Differenz des Verkaufspreises zu diesem Einkaufspreis wird mit 19 % besteuert.

Was bedeutet die Differenzbesteuerung für Anleger von Silbermünzen?

Durch die Aufhebung der Differenzbesteuerung erhöhen sich die Preise für Silbermünzen. Abhängig von ihrem Marktpreis ist mit einem Aufschlag von ca. 12 % zu rechen. Bislang davon ausgenommen bleiben Silbermünzen, bei denen der Nominalwert den Materialpreis um 250 % übersteigt. Für Silbermünzen mit Sammlerwert hat die Änderung demnach keine Folgen.

Besonders benachteiligt werden von der Streichung der Differenzbesteuerung Investoren, die Silber zur Krisenvorsorge angelegt haben. Denn der Nettopreis aus Importen von Silbermünzen übersteigen künftig den börsennotierten Kurs in Silber. Das birgt eine Kostenbelastung seitens der Anleger.

Die Neuregelungen bewirken möglicherweise in naher Zukunft, dass Investoren die Anlage in Silberbarren vorziehen und das Interesse an Silbermünzen verlieren. Die Vorteile in Silberbarren sehen diese immer noch in den geringen handelsüblichen Aufschlägen auf den Silberpreis.

 

Was bedeutet die Differenzbesteuerung für Händler von Silbermünzen

Diese Vorteile gelten nicht mehr für Silberanlagemünzen, die aus Nicht-EU-Ländern importiert werden. Darin enthalten ist ein Umsatzsteueranteil von etwa 8 (?) %, sodass Silberanleger aufgrund der Steuerauswirkungen einen Preisanstieg von etwa 11 % erleben werden. Wenn die Steuervorteile von Silbermünzen gegenüber regulären Silberbarren nach der Umstellung wegfallen, können Silberbarren, die in der Regel kostengünstiger in der Herstellung als Silbermünzen sind, günstiger angeboten werden.

 

+++ 04.10.2022 +++
Das BMF streicht beim Handel von Nicht-EU-Silbermünzen die Differenzbesteuerung


Das Bundesfinanzministerium plant die Änderung bzw. das Wegfallen der Differenzbesteuerung für den Import von Silbermünzen aus dem Nicht-EU-Ausland.

Erfahren Sie in unserem Beitrag, welche Folgen dies für Sie als Anleger hat.

Status quo beim Erwerb von Silbermünzen und Silberbarren

Beim Erwerb von Silberbarren gilt bis dato der Regelsteuersatz von 19 %. Silbermünzen unterlagen allerdings der Differenzbesteuerung. Dies hat den Vorteil, dass ein Anleger anders als bei Silberbarren keine 19 % Mehrwertsteuer zahlt. Genau wie bei Anlagegold, welches nicht mehrwertsteuerpflichtig ist, war dies stets ein Argument für Anleger in Silbermünzen zu investieren, da diese am börsennotierten Silberkurs gehandelt wurden.

Für welche Silberprodukte gilt diese neue Regelung?

Künftig soll die Differenzbesteuerung nur noch zur Anwendung kommen, wenn der aktuelle Verkaufspreis um mindestens 250 % höher ist als der reine Materialwert. Diese Regelung betrifft somit nur noch Sammlermünzen und nicht den Privatkauf von Silbermünzen und Silberbarren zu Anlagezwecken innerhalb Deutschlands.
Anlagemünzen in Silber in hoher Auflage und mit geringem Preisaufschlag sind von dieser Bestimmung unberührt. So wird laut BayernLB die Anwendung der Differenzbesteuerung für Importe aus Südafrika, Australien und Kanada keinen hinfällig sein. Diese müssten demnach zukünftig mit dem regulären Umsatzsteuersatz von 19 % versehen werden.

Wann tritt die Neuregelung zur Differenzbesteuerung in Kraft?

Da es sich um einen Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums handelt, ist das Inkrafttreten der Neuregelung noch an kein festes Datum gebunden. Selbst die Homepage des BMF hat hierzu noch keine Meldung herausgegeben.
Es ist durch das Schreiben des BMF damit zu rechnen, dass der Import von Silbermünzprodukten aus Nicht-EU-Ländern künftig mit einer Umsatzsteuer von 19 % erfolgt.

Was bedeutet diese Neuregelung für Anleger?

Bei Importen von Silberanlagemünzen aus Nicht-EU-Ländern werden künftig diese Vorteile wegfallen. In diesen ist der Umsatzsteueranteil in Höhe von rund 8 % enthalten, sodass sich der Preis für Silberinvestoren durch den Steuereffekt um rund 11 % verteuern würde.
Wenn der steuerliche Vorteil von Silbermünzen im Vergleich zu normalen Silberbarren nach der Änderung entfällt, könnten Barren, die in der Regel günstiger produziert werden als Münzen, im Vergleich preiswerter angeboten werden.
 

Was bedeutet diese Neuregelung für die Händler?

Die Differenzbesteuerung fällt nur bei der Händlermarge an. Lediglich die Differenz des Verkaufspreises zu diesem Einkaufspreis wird mit 19 % besteuert. Anders als bei Goldmünzen sind Silbermünzen in Deutschland prinzipiell steuerpflichtig.

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